Hier die neuen Schonzeiten und Mindestmaße aus der:
Verordnung über die gute fachliche Praxis in der Fischerei und den Schutz der Fische, die Fischerprüfung, die Fischereiabgabe und die Hegegemeinschaften (Hessische Fischereiverordnung -HFischV)*
Bitte beachten Sie das jetzt sogenannte Entnahmefenster bei bestimmten Arten gibt. Zum Beispiel müssen Sie jetzt einen Hecht der größer 90 cm ist zurücksetzten.