Katastrophe in der Lahn

19.08.2013

Das Wasser- und Schifffahrtsamt hat dieser Tage den unteren Runkeler Schleusengraben mit einem Schreitbagger ausgebaggert und damit nach Angaben des IG-Lahn-Vorsitzenden Winfried Kleine eine schnell lahnabwärts treibende Faulschlammfahne in Gang gesetzt. Diese hat nach seiner Meinung großen ökologischen Schaden angerichtet. Klein erneuerte seine Forderung, die Lahn als Bundeswasserstraße aufzugeben.
 

versenden drucken Runkel. 

Winfried Klein räumte in seiner Stellungnahme zwar ein, dass solche Arbeiten zum Beispiel nach Hochwasser notwendig sein können, doch hält er den jetzigen Zeitpunkt für die in der Lahn lebenden Wassertiere für „die reinste Katstrophe“.

Zum einen hätten weder Döbel noch Nasen abgelaicht, weil in diesem Jahr die Fortpflanzung wesentlich später stattfinde als sonst. Darüber hinaus entwickelten sich in diesen Tagen die Eintagsfliegen, die immer Mitte August nach etwa zwei bis drei Jahren Larvendasein in der Lahn aus dem Wasser aufstiegen (sogenannte Emerger), um sich dann fortzupflanzen. Alle diese Tiere fehlten noch bis vor wenigen Jahren in der Lahn, doch nun würden sie durch, so Klein weiter, „verantwortungslose, zu dieser Jahreszeit völlig überflüssige ’Unterhaltungsmaßnahmen’ beeinträchtigt und in großen Zahlen vernichtet.“

Er habe den Begleiter des Baggerfahrers auf diese Sachverhalte angesprochen, sagte Klein. Dieser habe ihm geantwortet, dass er keine Ahnung habe und nur mache, was ihm aufgetragen werde. Im übrigen sei nun Niedrigwasser, deshalb komme man jetzt gut an die Ablagerungen und den Schlamm heran. „Eine solch dürftige und von Unwissenheit ökologischer Belange geprägte Antwort hätte ich von Mitarbeitern einer solchen Behörde, die sich mit den fließenden Gewässern beschäftigt, Unterhaltungsarbeiten ausführt und den geltenden Gesetzen - speziell dem Bundeswasserstraßengesetz - unterliegt, nicht erwartet“, schimpft der IG-Lahn-Vorsitzende.

Klein erinnert deshalb an die Gesetzeslage. Demnach sei bei der Unterhaltung von Gewässern den Belangen des Naturhaushaltes Rechnung zu tragen. Wenn es die Erhaltung des ordnungsgemäßen Zustands erfordere, gehören zur Unterhaltung besonders die Räumung, die Freihaltung, der Schutz und die Pflege des Gewässerbettes mit seinen Ufern. Dabei sei auf die Belange der Fischerei Rücksicht zu nehmen. Er kritisierte, dass weder auf die gesetzlichen Vorgaben geachtet wurde und diese ökologisch schädlichen Maßnahmen nicht in die späteren Herbstmonate gelegt wurden. Dann wäre der Schaden bei wesentlich sauerstoffreicherem Wasser und einer Phase weitgehend abgeschlossener biologischer Vorgänge im Gewässer wesentlich geringer ausgefallen.

Es stelle sich die Frage, warum die Behörde solche unsinnigen, nutzlosen und schädlichen sogenannten „Unterhaltungsarbeiten“ mit solchem Aufwand überhaupt durchführen muss. Die nun beseitigte Anlandung in Runkel habe derzeit niemanden behindert und bestätige einmal mehr diese Sisyphus-Arbeit dieser Behörde an der Lahn. Ohnehin sei der Fluss schon lange nur noch auf dem Papier eine Bundeswasserstraße, deren aus Kleins Sicht „überflüssige Unterhaltung“ den Steuerzahler rund acht Millionen Euro im Jahr koste. Auch aus diesem Gesichtspunkt hält es der IG-Lahn-Funktionär für längst überfällig, dass die Lahn den Status Bundeswasserstraße verliert, damit auf ihr eine wesentlich natur- und tierfreundlichere Unterhaltung eingeführt werde.

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